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Hinweispflicht gemäß Batteriegesetz (BattG) und der Verordnung zur Durchführung des Batteriegesetzes (BattGDV) HINWEISE ZUR BATTERIEENTSORGUNG - dass Batterien und Akkus nach Gebrauch an der Verkaufsstelle unentgeldlich zurückgegeben werden können.
- dass der Endbenutzer zur Rückgabe von Altbatterien und Akkus verpflichtet ist.
- welche Bedeutung das Symbol §17 Absatz 1 und die Zeichen nach §17 Absatz 3 haben.
Die Symbole sind Quecksilber (Hg) wenn mehr als 0,0005 Masseprozent, Cadmium (Cd) wenn mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium und Blei (Pb), wenn mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten. - Die Entsorgung der Altbatterien über den Hausmüll ist gesetzlich verboten - Schützen Sie mit uns unsere Natur vor umweltschädlicher Belastungen - Geben Sie bitte Ihre Altbatterien zur Entsorgung an der Verkaufsstelle ab 
Hg-Cd-Pb NICHT IN DEN HAUSMÜLL!
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